Gedanken zum Fall Markus Hempel
Autor: Andreas Tacitus
Es ist der Alptraum jeder Eltern, wenn das eigene Kind vor einem selbst stirbt. So etwas ist unnatürlich und wenn wie im Fall Markus Hempel auch noch Gewalt, ausgeübt durch Fremde, am Tod des Kindes schuld ist, ganz besonders bitter.
In einem solchen Fall ist es nur natürlich und entspricht wohl dem Rechtsempfinden eines jeden redlichen Bürgers, daß die schuldige Person für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wird. Das hat nichts mit Rache, sondern mit Gerechtigkeit zu tun. Abgesehen davon, muß ein Staat seiner Pflicht, seinem Sinn und Zweck nachkommen und seinen Bürgen auch das Gefühl geben, für Recht und Ordnung zu sorgen und ihn vor Unrecht zu schützen. So war es schon früher, als die Völker noch in Stämmen lebten und man beim Thing zusammengesessen hat um Recht zu sprechen und so sollte es heute sein, wenn das Gericht „im Namen des Volkes“ spricht. Andernfalls hat eine Gemeinschaft in der man vogelfrei ist und lediglich als Melk-Esel herhalten darf weder Sinn noch Zweck. Aber sehen wir uns nun einmal konkret den Fall des Markus Hempel an.
Die TAZ schildert den Fall wie folgt: „Der Zeitstempel des Videos zeigt 14.54 Uhr. Sabri H. steht mit drei Freunden vor dem Eingang des Einkaufszentrums und wartet. Marcus Hempel läuft mit einer Freundin ins Bild. Sabri H. geht an den beiden vorbei und zeigt ihnen den Mittelfinger. Das Video hat keinen Ton, aber zu diesem Zeitpunkt reagieren weder Hempel noch seine Freundin auf ihn. Sabri H. dreht wieder um und wartet in einigen Metern Entfernung. Nachdem sie ihre Fahrräder angeschlossen haben, gehen Hempel und seine Freundin zum Eingang des Einkaufszentrums. Plötzlich drehen sie um und gehen zur Gruppe der Syrer. Sie streiten, Hempels Freundin steht zwischen den Männern und gestikuliert. Sabri H. schubst, Hempel schubst zurück. Wieder stellt sich Hempels Freundin dazwischen. Dann schlägt Hempel als Erster zu, über die Schulter seiner Begleiterin, und trifft Sabri H. im Gesicht. Es sieht nicht nach einem plazierten Schlag aus. Sabri H. reagiert schnell. Er schlägt zurück, Hempel taumelt nach hinten. Sabri H. schlägt noch mal zu, Hempel wehrt sich nicht, er taumelt weiter, etwa drei Meter über den Vorplatz. Dann schlägt Sabri H. ein drittes Mal zu. Hempel schlägt mit dem Kopf auf und bleibt liegen. Sabri H. geht auf den am Boden Liegenden zu, setzt zu einem weiteren Schlag an, hält dann aber inne. Er läßt von ihm ab, hebt seine Kappe auf, die auf den Boden gefallen ist, und verläßt den Tatort.“
Noch am selben Abend stirbt Markus Hempel im Alter von 30 Jahren im Krankenhaus an Blutungen im Gehirn, hervorgerufen durch die Schläge und den Sturz. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau schildert den Tathergang in ihrer Pressemitteilung, die nach dem Wochenende mit Brückentag veröffentlicht wurde schlicht falsch: Demnach soll die Aggression von Hempel ausgegangen sein, der zwei Schläge ausgeführt haben soll und Sabri H. hingegen nur einen Schlag. Sabri H´s anfängliches Geschubse, sowie die Mittelfingergeste unterschlägt man komplett. Man geht von einer Notwehrhandlung aus. Bereits einen Tag nach dem Vorfall und zwei Tage vor der oben genannten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft gibt der Polizeibericht den Tathergang hingegen korrekt wieder.
Da die Staatsanwaltschaft von Notwehr ausgeht, kommt Sabri H. nicht in Untersuchungshaft! Ob man von Notwehr sprechen kann, wenn jemand im Schutze von 4 Freunden einen Mann mit Frauenbegleitung erst beleidigt und dann angreift ist äußerst fragwürdig. Vielmehr liegt der Verdacht nah, daß Sabri H. aus Rachsucht gehandelt hat. Das legt auch die Aussage von Hempels Freundin und Zeugin nahe, der zufolge Hempel Tage zuvor auf einem Spielplatz Streit mit einem Syrer wegen eines Hundes hatte. Auch der Vater gibt zu Protokoll, daß sein Sohn den Syrer zumindest vom Sehen her kannte. Somit hätte Sabri H. ein Motiv gehabt um sich an Markus Hempel zu rächen. Die These der Notwehr ist in einem solchen Fall also wohl keinesfalls nachzuvollziehen. Praktisch für gewisse Kreise ist, daß im Fall der Notwehr die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen Sabri H. erheben muß und dies auch nicht getan hat. Daher hat der Vater von Markus Hempel es sich zur Aufgabe gemacht, dafür zu kämpfen, daß der Täter doch vor Gericht gestellt wird um seiner gerechten Strafe nicht zu entgehen. Es ist schon ein Armutszeugnis, daß der trauernde Vater sich solche einer Aufgabe widmen muß, die nicht nur sehr zeitaufwendig ist, sondern natürlich auch sehr an den Nerven des Hinterbliebenen zerrt. Von den entstehenden Kosten ganz zu schweigen.
Als der Fall ein halbes Jahr später danke der AfD ein Thema wird, schildert Markus Vater das Verhalten der Abgeordneten von SPD, Linke Grüne und CDU so, daß diese gelangweilt mit ihren Mobiltelefonen spielten und der befragte Staatsanwalt gelangweilt in seinem Sessel hing. Später wird der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau der Fall entzogen und der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugeordnet. Offiziell, weil der Täter umgezogen sei. Nur gilt hier eigentlich das Tatortprinzip!
Nicht zuletzt mit der Hilfe von patriotischen Organisationen wie „ein prozent“, die Herrn Hempel in seinen Bemühungen durch einen Spendenaufruf finanziell unterstützt haben, ist es nach ca. 2,5 Jahren doch noch zu einer Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ gegen Sabri H. gekommen. Markus Vater tritt hier als Nebenkläger auf. Da der 2015 aus Syrien zugereiste Täter zum Zeitpunkt der Tat angeblich erst 17 Jahre alt gewesen sein will, fand die Verhandlung unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Dennoch erfährt man einiges, wie z. B. daß der Angeklagte im Gerichtssaal mehrmals fröhlich lacht und sich nicht mehr so genau an den Namen des Getöteten erinnert. Kann hier von Reue und Einsicht die Rede sein?
Das Urteil erfolgte früher als erwartet diese Tage. Zeugen die aussagen sollten wurden wieder ausgeladen. Vom Täter gibt es sogar ein Geständnis in gebrochenem Deutsch: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Spätestens jetzt, wo man nicht nur das Überwachungsvideo hat, welches die Tat eindeutig zeigt, sondern zudem auch noch das Geständnis des Täters sollte der Fall wohl klar sein. Doch jetzt der Kracher: das Urteil lautet 2 Jahre auf Bewährung! Nicht nur der Vater von Markus Hempel verliert hier den Glauben an den Rechtsstaat. Die Bildzeitung schreibt vom „Totprügler“ und trifft damit wohl den Nerv des Volkes. So blind kann man gar nicht sein. Doch sieht man sich um, so erkennt man schmerzhaft eine rote Linie; „Rot“ darf hier auch gerne im politischen Sinne verstanden werden. Das Opfer hatte die falsche Nationalität! Dieser Staat schützt nicht seine Bürger, sonder zugereiste Gewalttäter. Kommt er damit seiner im Amtseid verankerten Aufgabe nach, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, wenn er Täter praktisch ungeschoren mit schweren Straftaten davonkommen läßt? Entscheidet selbst.
Das Netzwerk ein-prozent wird Markus Vater weiter in seinem Bemühen unterstützen, das Andenken seines Sohnes zu ehren und für Gerechtigkeit zu kämpfen. Viel Erfolg!
Damit haben wir mit Markus Hempel einen weiteren Blutzeugen von Merkels verfehlter Einwanderungspolitik. Er wird nicht der Letzte sein – leider!