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Die Geister des Coronavirus

Beate Bahner ist „Fachanwältin für Medizinrecht“. Ihre Spezialgebiete sind „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Am 7. April veröffentlichte Beate Bahner eine 19-seitige Analyse, in der sie den sogenannten Shutdown u.a. als eklatant verfassungswidrig bezeichnete und in der sie ankündigt, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. So schreibt die Anwältin treffend: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“

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