Beate Bahner ist „Fachanwältin für Medizinrecht“. Ihre Spezialgebiete sind „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Am 7. April veröffentlichte Beate Bahner eine 19-seitige Analyse, in der sie den sogenannten Shutdown u.a. als eklatant verfassungswidrig bezeichnete und in der sie ankündigt, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. So schreibt die Anwältin treffend: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“
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