Der § 130 StGB regelt den Straftatbestand der Volksverhetzung und ist vor allem Aktivisten aus dem politisch rechten Lager ein Begriff. Als sogenannter Gummiparagraph wurde und wird er gerne verwendet, um Äußerungen zu bestrafen, welche nicht dem gängigen Narrativ entsprechen. Nun wurde der Straftatbestand in einer Nacht- und Nebelaktion ausgeweitet. Was das bedeutet, klärt Frank Kraemer mit dem Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens.
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